Intelligente Verwaltungen sind das Betriebssystem der digitalen Gesellschaft.
Bis 2020 können Bürger und Unternehmen nahezu alle Verwaltungsprozesse ortsunabhängig über das Internet abwickeln. Auf der Basis einer konsequenten Prozessorientierung sowie der Verfügbarkeit digitaler Identitäten und Signaturen lassen sich die Angebote der öffentlichen Verwaltung personalisierbar, datensparsam und sicher gestalten und flexibel mit Service-Angeboten der Wirtschaft kombinieren (lebenslagenbezogene Service-Bündelung/Service-Komposition).
Personalisierung eröffnet Chancen, Service-Angebote kundenfreundlicher und datensparsamer aufzubauen.
Mit Blick auf die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen (z. B. Demographischer Wandel) hat die öffentliche Verwaltung bis 2020 umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um auf allen föderalen Ebenen die richtigen Kompetenzen vorzuhalten. Die öffentliche Verwaltung ist ein attraktiver Arbeitgeber und agiert in der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Wissenschaft auf Augenhöhe.
Akzeptanz setzt Kompetenz im Umgang mit neuen Technologien voraus. Diese muss erlernt bzw. vermittelt werden.
Auf der Grundlage fortschreitender Digitalisierung und Vernetzung haben sich bis 2020 das Aufgabenprofil sowie das Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung gewandelt. Staat und Verwaltung denken in Kategorien einer digitalen Standortpolitik bzw. digitalen Infrastrukturverantwortung. Gesellschaftlich erforderliche Genehmigungs- und Meldeprozesse sind weitgehend in alltägliche bzw. betriebliche Prozesse integriert. Der digitale Schutz kritischer Infrastrukturen gewinnt weiter an Bedeutung.
Ein verändertes Selbstverständnis von Staat und öffentlicher Verwaltung erfordert auch eine Neudefinition auch der Gewähr-leistungsverantwortung
Hinsichtlich der Förderung von Innovationen agiert die öffentliche Hand 2020 weniger technikgetrieben sondern fördert auf vielfältige Weise die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Dabei kommt den vom IT-Planungsrat eingerichteten Erprobungsräumen (insbesondere für den Bereich infrastrukturübergreifender Innovationen wie z. B. Intelligente Netze) eine besondere Bedeutung zu.
Für die nachhaltige Förderung von Innovation müssen bewährte Strukturen der Zusammenarbeit gestärkt werden.
Die Harmonisierung rechtlicher Regelungen sowie deren Umsetzung auf der Basis interoperabler Standards befördert die Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen. Zur Förderung staatlicher Modernisierung und Transformation auf der Basis vernetzter IT, hat Deutschland bis 2020 sein Engagement auf europäischer Ebene deutlich ausgebaut.
Hinsichtlich der Umsetzung von Good Governance kommt der europäischen Ebene eine Schlüsselrolle zu.
2020 sind auf der Basis entsprechender Transparenzgesetze der überwiegende Teil öffentlicher Daten und Dokumente über zentrale Zugangsknoten für jedermann zugänglich. Gleichzeitig hat die öffentliche Verwaltung den Schutz personenbezogener Daten deutlich verbessert sowie Maßnahmen zur Verhinderung digitaler Spionage umgesetzt.
Die Förderung von Open Government und der Schutz personenbezogener Daten und kritischer Infrastrukturen sind zwei Akzente einer Digitalen Standortpolitik.
Bis 2020 sind die technischen Infrastrukturen zur rechtssicheren Kommunikation in eine Vielzahl von Prozessen integriert. Der Zugriff auf revisionssicher gespeicherte Daten sowie digitale Originale ersetzt weitgehend die Papierform. Zur Verbesserung der Bedienbarkeit lassen sich in zahlreichen Verwaltungsprozessen auch vereinfachte Formen der Authentifizierung nutzen (z. B. Handysignatur, Bürgerkonto).
Elektronische Verwaltungsprozesse lassen sich einfach und rechtssicher abwickeln.
Die Etablierung des föderalen Organisationsmodells der öffentlichen Verwaltung vor circa 200 Jahren gilt als die „Erfindung des modernen Staates“ und dient noch heute weltweit als Blaupause für die Organisation öffentlicher Leistungserbringung. Aufbauend auf dem Artikel 91 c GG befindet sich Deutschland 2020 in einen umfassenden Transformationsprozess der öffentlichen Verwaltung. Die Basis dafür bildet eine grundlegende Überarbeitung des Verwaltungsrechts auf der Basis neuer technologischer Möglichkeiten.
Die Etablierung neuer Arbeits- und Organisationsformen erfolgt auf der Grundlage neuer technischer und rechtlicher Rahmenbedingungen.
Nicht alle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sind hoheitlicher Natur. Auf der Grundlage einer modularen Prozessgestaltung bestehen 2020 neue rechtliche Möglichkeiten der Einbindung wirtschaftlicher Akteure in die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Verwaltung. Dabei reicht das Spektrum von der Auftragsdatenverarbeitung (Cloud Computing) über die Stärkung der Rolle von Intermediären (als „Power-User“ der öffentlichen Verwaltung) bis zu öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP).
Durch die Einbindung privater Akteure kann die öffentliche Verwaltung deutlich entlastet werden.
2020 sind alle Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auf der Grundlage standardisierter Schnittstellen prozessorientiert und sicher miteinander vernetzt. Auf der Grundlage modularer/ atomarer Leistungsangebote (E-Services) haben sich neue Arbeits- und Kooperationsformen innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie an den Schnittstel-len zu Wirtschaft und Zivilgesellschaft etabliert.
Standardisierte Prozess-Schnitt-stellen bilden die Grundlage für die Entstehung neuer Arbeits- und Organisationsformen im öffentlichen Sektor.
Auf der Grundlage einer umfassenden Verfügbarkeit und Nutzbarkeit öffentlicher Daten und Dienste sowie der Bereitstellung rechtlicher Regelungen in maschinenlesbarer Form können Unternehmen 2020 eine Vielzahl von Genehmigungsprozessen sowie Berichtspflichten in branchenbezogene Businessprozesse integrieren. Intermediären Berufsgruppen (z. B. Architekten, Steuerberater) sowie öffentlich-privaten Partnerschaften kommt dabei eine bedeutende Mittler- und Multiplikatorfunktion zu.
Eine höhere Prozessautomatisierung senkt die Bürokratiekosten der Wirtschaft sowie gleichzeitig die Kosten des Verwaltungsvollzugs auf Seiten der öffentlichen Verwaltung.
Auf Grundlage offener Daten und digitaler Prozessschnittstellen existieren im Jahr 2020 neue Möglichkeiten des Zusammenwirkens gesellschaftlicher Akteure. Dies fördert das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen, Bürgern und zivilgesellschaftlichen Akteuren und entlastet bzw. unterstützt die öffentliche Verwaltung. Beispielsweise durch eine bessere Berücksichtigung regionaler Kompetenzen (z. B. Crowd-Sourcing).
Digitalisierung eröffnet neue Formen des gesellschaftlichen Engagements (E-Society).
2020 existiert eine einheitliche, auf die öffentliche Verwaltung zugeschnittene Methodik zur kontinuierlichen kritischen Analyse bestehender Organisationsmuster im Bereich des Verwaltungsvollzugs. Entsprechende Kompetenzen werden ressort- bzw. verwaltungsübergreifend vorgehalten und eingesetzt (Kompetenzzentren, Projektbüros etc.). Um Skaleneffekte zu erzielen, wird zukünftig der Verwaltungsvollzug i.d.R. auf der föderalen Ebene verantwortet, auf der auch die gesetzliche Verantwortung liegt (Rückbau des übertragenen Aufgabenbereiches).
Auf der Grundlage digitaler Prozesse kann die Übertragung von Aufgaben deutlich reduziert werden.*
Zur zielgerichteten Erschließung und umfassenden Nutzung der mit der informationstechnischen Vernetzung verbundenen Effizienz- und Gestaltungspotenziale sind bis 2020 auf allen föderalen Ebenen neue Formen der IT-Steuerung entstanden. Grundlegendes Prinzip der vernetzten Verwaltung ist das medienbruchfeie prozessorientierte Zusammenwirken über föderale, fachliche und organisatorische Grenzen hinweg.
Der IT-Planungsrat agiert als Motor für die Etablierung neuer Formen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Informationstechnologie.
Bis 2020 haben sich in der öffentlichen Verwaltung verschiedene Anreizsysteme als Instrumente zur zielgerichteten Erschließung von Effizienzpotenzialen etabliert. Insbesondere das Konzept der Effizienzrenditen, wonach Verwaltungen über 5 Jahre jeweils 50 % der Effizienzgewinne zur freien Verfügung erhalten, hat sich bewährt. Zudem existieren spezielle Investitionsfonds zur Förderung verwaltungsübergreifender IT-Infrastrukturen in Schlüsselbereichen gesellschaftlich bedeutsamer Infrastrukturen (z. B. Bildung, Verkehr, Gesundheit).
Die „Zust.ndigkeitslücke“ für organisationsübergreifende Infrastrukturen muss geschlossen werden, um bedeutende Effizienzeffekte zu erschließen.
Digitalisierung und Vernetzung verändert alle Infrastrukturbereiche. Bis 2020 hat die öffentliche Verwaltung neue Grundlagen geschaffen, um geeignete Fachkräfte zu gewin-nen und zu halten. Dazu wurde das System der Aus- und Weiterbildung im Bereich des öffentlichen Sektors auf der Basis einer digitalen Lern- und Bildungsinfrastruktur nach-haltig an die neuen Herausforderungen angepasst.
Die Initiative des Nationalen E-Goverment-Kompetenzzentrum (NEGZ) zum Aufbau einer digitalen Lern- und Bildungsplattform sollte gefördert werden.
Innovative Konzepte und Vorgehensweisen benötigen Räume, in denen sie entwickelt, erprobt und evaluiert werden können. Diese zu schaffen ist eine politische Gestal-tungsaufgabe, welche bis 2020 ressortübergreifend implementiert ist und erste Erfolge vorzuweisen hat.
Erprobungsräume bieten besondere Möglichkeiten einer fach- und ressortübergreifenden Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung.
Vergleichbar mit der guten internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft genießt auch die deutsche Verwaltung weltweit nach wie vor ein hohes Ansehen. Auf der Basis internationaler Entwicklungsallianzen ist es bis 2020 gelungen, für verschiedene Verwaltungsbereiche innovative, modulare und skalierbare IT-Lösungen zu entwickeln, in die auch anspruchsvolle Governance- bzw. Compliance-Aspekte integriert sind. Auf dieser Grundlage sind cloudbasierte und damit exportfähige „Government as a Service“-Lösungen entstanden, welche in kurzer Zeit implementiert werden können.
Technologische Entwicklungen wie Cloud bzw. Mobile Computing eröffnen neue Perspektiven für die Entwicklung international wettbewerbsfähiger IT-Lösungen für die öffentliche Verwaltung.
Auf der Basis einer 2020 flächendeckend verfügbaren, leistungsfähigen und sicheren Netzinfrastruktur, bestehen optimale Voraussetzungen für den Aufbau und Betrieb öffentlicher bzw. privater digitaler Leistungsverbünde. Die informationstechnische Vernetzung sämtlicher Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (aller föderalen Ebenen) bildet die Grundlage für die schrittweise Etablierung neuer Arbeits- und Organisationsformen.
Durch Projekte wie das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) entstehen derzeit die Grundlagen für eine umfassende informationstechnische Vernetzung sämtlicher Verwaltungen.
Bis 2020 lassen sich fast alle der im Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (Leika) aufgeführten circa 3000 Leistungen über multikanalfähige Service-Infrastrukturen digital erreichen und abwickeln. Integrierte Assistenzsysteme sowie offene Service-Schnittstellen (Open-API) ermöglichen vielfältige Möglichkeiten der Personalisierung und Automatisierung. Die meisten Zugriffe erfolgen auf der Basis mobiler Applikationen (Bürger) sowie informationstechnisch gekoppelter Branchenlösungen der Wirtschaft (Unternehmen).
Eine neue Generation von Service-Infrastrukturen fördert die ortsunabhängige Abwicklung von Verwaltungsleistungen (inkl. integrierter Hilfen) und entlastet dadurch dezentrale Verwaltungen nachhaltig.
Bis 2020 hat sich das Paradigma einer prozessorientiert vernetzten Verwaltung durchgesetzt. IT wird nicht mehr als dezentrales Instrument (Werkzeug) der Prozessunterstützung, sondern als Baukasten modularer Funktionsbausteine verstanden, welche unterschiedlich kombiniert und damit in einer Vielzahl von Prozessen zum Einsatz kommen können. Die verwaltungsübergreifende Bereitstellung bzw. Nutzung funktionaler Module fördert innovative betriebliche Konzepte wie Cloud Computing (SaaS/PaaS).
Signifikante Effizienzeffekte lassen sich nur auf der Basis durchgängig elektronisch unterstützter Prozesse erzielen.
Konsequente Standardisierung schafft bis 2020 die Grundlagen für eine universelle Kombination und Kopplung elektronischer Prozesse der öffentlichen Verwaltung. Standardisierung ermöglicht ab 2020 zudem eine höhere Automatisierung von Prozessen, auf der Basis einer steigenden Zahl integrierter Systeme (Embedded Systems, M2M) sowie Sensoren. Deutschland kommt 2020 eine Führungsrolle im Bereich der Erarbeitung internationaler Normen und EU-Richtlinien zu. Dadurch wird auch die Interoperabilität und Anschlussfähigkeit Intelligenter Netze auf europäischer Ebene gewährleistet.
Der Standardisierung von Schnittstellen zu Daten, Diensten und Regeln kommt bereits heute eine herausragende Bedeutung zu (vgl. Standardisierungsagenda des IT-Planungsrates, XÖV, P23R).