Patientendaten-Schutz-Gesetz schafft Rechtsrahmen für digitale Gesundheitsangebote

Mit der Verabschiedung des Patientendaten-Schutz-Gesetzt(PDSG) durch den Deutschen Bundestag wird der Rechtsrahmen für zahlreiche digitale Gesundheitsangebote geschaffen. Das Gesetzt regelt u. a. die elektronische Patientenakte, E-Rezepte, digitale Facharzt-Überweisungen und den Umgang mit Datenspenden.

Damit entspricht das neue Gesetzt dem Wunsch der Bevölkerung, die sich mehr digitale Gesundheitsangebote vorstellen können. Nach einer Umfrage des Branchenverband Bitkom e.V. wünschen sich 65% den schnelleren Ausbau digitaler Gesundheitsangebote, 13% haben bereits an einer Video-Sprechstunde teilgenommen (ein Zuwachs von 8% im Vergleich zum Vorjahr) und 59% wollen Gesundheits-Apps auf Rezept. Eine weitere Umfrage ergab, dass sich 90% der Deutschen gegenüber der anonymisierten Datenspende an Forschungs- und privatwirtschaftliche Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen offen zeigen würden.

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