Pressemitteilung: Deutschland ist noch nicht bereit für die medizinische Versorgung der Zukunft

Deutschland ist noch nicht bereit für die medizinische Versorgung der Zukunft

  • Report zum Digital-Gipfel zeigt Lücken der intelligenten Vernetzung
  • Expertinnen und Experten sehen nur wenig Fortschritt auf den unterschiedlichen Ebenen
  • Handlungsempfehlungen zeigen Möglichkeiten einer positiven Entwicklung auf

Berlin, 9. Juni 2017 – Deutschland weist weltweit nach Japan die zweitälteste Bevölkerung auf und wird zukünftig aufgrund der demografischen Entwicklung weiter altern. Die damit verbundenen Herausforderungen an die medizinische Versorgung können durch eine forcierte Digitalisierung abgemildert oder sogar gelöst werden. Allerdings hat es im Bereich der Intelligenten Gesundheitsnetze in den vergangenen zwei Jahren kaum eine Verbesserung in Deutschland gegeben. Insbesondere die 4. AMG-Novelle (viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften) zementiert die Rückständigkeit Deutschlands im Vergleich zu anderen Ländern bei der Nutzung von Telemedizin für Diagnose und Behandlung. Ein geplantes Verbot des Versandhandels von Medikamenten würde zusätzlich einige neue Versorgungsmodelle erschweren oder sogar unmöglich machen. Das sind die zentralen Ergebnisse des heute veröffentlichten DIV Report Spezial Gesundheit der Fokusgruppe „Intelligente Vernetzung“ im Rahmen des Digital-Gipfel-Prozesses.

Für den Report haben zahlreiche Expertinnen und Experten aus dem Gesundheits- und IKT-Sektor nach 2015 erneut den aktuellen Status einer möglichen Zielerreichung der Intelligenten Gesundheitsnetze bis zum Jahr 2020 in einem Ampelschema kategorisiert. Das Ergebnis ist insgesamt ernüchternd. Die Experten sind sich einig, dass sich die Situation für die (Weiter-)Entwicklung der Intelligenten Gesundheitsnetze im Vergleich zu 2015 nicht bis kaum verbessert hat.

Gründe dafür sehen die Experten viele: So begrüßen sie beispielsweise das E-Health-Gesetz. Kritisieren aber im selben Atemzug die frühestens ab 2019 mögliche flächendeckende Umsetzung der darin enthaltenen elektronischen Patientenakte (ePA).

Auch beim Thema Interoperabilität und Standardisierung erkennen die Experten kaum Fortschritte: Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass bis Mitte 2017 ein Interoperabilitätsverzeichnis erstellt wird, das jedoch nicht verbindlich ist und auch keinen allgemeinverbindlichen Konsensprozess aller Beteiligten vorsieht. So befürchten die Experten, dass das Verzeichnis proprietären Insellösungen Vorschub leistet und den Standardisierungsprozess im deutschen Gesundheitswesen nicht voranbringt.

Am Beispiel Abrechenbarkeit von Arzt-zu-Arzt-Konsultationen und Telemonitoring ist ebenfalls erkenntlich, wie schwer sich alle Verantwortlichen mit einer Weiterentwicklung der Intelligenten Gesundheitsnetze tun. Zwar sieht das E-Health-Gesetz die Abrechenbarkeit von radiologischen Telekonsilen vor, wünschenswert wäre aber nach wie vor, dass alle Telekonsultationen vieler Fachrichtungen adäquat abrechenbar werden. Die Abrechenbarkeit von Telemonitoring ist weiterhin ausstehend.

Doch kritisieren die Expertinnen und Experten nicht nur den aktuellen Status, sondern zeigen anhand von drei Handlungsempfehlungen gleichzeitig auf, wie sich die Intelligenten Gesundheitsnetze in Deutschland positiv entwickeln können:

  1. Der Gesetzgeber sollte davon absehen, spezifizierte Einzelmaßnahmen vorzugeben und stattdessen eine nationale Digitalstrategie für das deutsche Gesundheitswesen entwickeln. Des Weiteren wäre zu überlegen, wie und durch wen die Umsetzung der Strategie garantiert wird.
  2. Zügige Umsetzung der Vorgaben des E-Health-Gesetzes, insbesondere die Implementierung einer Patientenakte und keine weiteren gesetzlichen Hemmnisse in Bezug auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens.
  3. Das Fernbehandlungsverbot muss aufgehoben werden, i. d. S., dass nach qualitätsgesicherten Kriterien Diagnose und Behandlung auch über eine ausschließliche Verwendung von elektronischen Kommunikationsmedien und telemedizinischen Verfahren zulässig ist. Der Versandhandel von Medikamenten sollte weiter möglich sein.

Die Expertinnen und Experten der Fokusgruppe „Intelligente Vernetzung“ möchten mit den Ergebnissen des DIV Report Spezial Gesundheit allen Verantwortlichen aufzeigen, welche Chancen die Intelligenten Gesundheitsnetze für Deutschland bieten können. Für die dafür noch anstehenden Schritte steht die Fokusgruppe als kompetenter Ansprechpartner und Unterstützer gerne zur Verfügung.

Den DIV Report Spezial Gesundheit können Sie hier herunterladen:
https://deutschland-intelligent-vernetzt.org/wp-content/uploads/2017/06/DIV_Report_Spezial_Gesundheit2017.pdf

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich gerne an:

Projektbüro der Fokusgruppe „Intelligente Vernetzung“
Daniel Ott
Tel. +49 30 288747-0
Mobil +49 151 17450532
ott@mc-quadrat.com

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