Bundestag beschließt Grundgesetzänderung für den Digitalpakt Schule

Der Deutsche Bundestag ist dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zwischen Bundesrat und Bundestag gefolgt und hat eine Grundgesetzänderung beschlossen, die nun den Weg für den Digitalpakt Schule ermöglicht.

Ziel des Digitalpark Schule ist es, die 40.000 Schulen in Deutschland bei der digitalen Ausstattung zu unterstützen. Dafür stellt der Bund Finanzmittel in Höhe von fünf Milliarden Euro bereit. Der Bundesrat muss dem Kompromiss ebenfalls noch zustimmen. Eine Mehrheit für die Sitzung am 15. März gilt jedoch als sicher.

Lesen Sie hier auch die offizielle Pressemitteilung der Bundesregierung.

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